Stellungnahme KJF Gesetz
Wir sind erfreut über die geplante gesetzliche Verankerung der Schulsozialarbeit im Kanton Thurgau und der damit verbundenen flächendeckenden Einführung an allen Schulen im Kanton. Im Sinne der Chancengerechtigkeit soll jedes Kind unabhängig von seinem Wohnort und seiner Schule einen gleichberechtigten Zugang zu Beratung und Unterstützung haben.
Im Kanton Thurgau sind über 85 Schulsozialarbeitende tätig, viele Schulgemeinden haben in den letzten 15 Jahren Schulsozialarbeit eingeführt. Es zeigt sich dabei jedoch deutlich, dass im Kanton kein einheitliches Verständnis von Aufgaben und Auftrag der Schulsozialarbeit vorhanden ist. Die gesprochenen Ressourcen, Strukturen und Rahmenbedingungen unterscheiden sich stark. Im Sinne einer Chancengleichheit und um einen gleichberechtigten Zugang zur Schulsozialarbeit sicherzustellen, ist es unabdingbar, klare Minimalstandards für die Schulsozialarbeit zu definieren. Erfolgsqualität in der Schulsozialarbeit bedingt Struktur- und Prozessqualität, um nachhaltige Ergebnisse erzielen zu können.
Im Rahmen der Vernehmlassung des Gesetztesentwurfs für das neue Kinder-, Jugend- und Familiengesetz haben wir unsere Stellungnahme eingereicht. Diese finden Sie hier: Stellungnahme Vernehmlassung KJFG Verein Schulsozialarbeit Thurgau